Alarmstufe in Baden-Württemberg

Am Mittwoch den 17. November 2021 wurde in Baden-Württemberg Alarmstufe ausgerufen. Dies soll die aktuelle Situation mit Corona eindämmen und mit ihr sind einige Regelungen in Kraft getreten. So gilt ab jetzt die 3G Regelung für den Einzelhandel sowie für den Umsonstladen.

Die 3G Regel bedeutet, dass wir den Eintritt nun nur jenen gewähren lassen dürfen, die voll geimpft, nachweislich getestet oder genesen sind. Somit bitten wir euch einen Nachweis uns bei Betreten des Grundstückes vorzuzeigen. Wir hoffen auf euer Verständnis zur aktuellen Lage.